Gasnetz

Nach Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes am 13. Juli 2005 sowie der Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten vom 29. Juli 2005 stellen die Stadtwerke Rastatt GmbH ihr Erdgasnetz entsprechend diesen gesetzlichen Regelungen zur Verfügung. Die Stadtwerke Rastatt veröffentlichen gemäß GasNEV § 27 und GasNZV § 20 f. hiermit die Bedingungen der Netznutzung, die Strukturmerkmale des Erdgasnetzes und die Netznutzungsentgelte.