Stromnetz

Nach Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes am 13. Juli 2005 sowie der Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten vom 29. Juli 2005 stellen die Stadtwerke Rastatt GmbH ihr Elektrizitätsnetz entsprechend diesen gesetzlichen Regelungen zur Verfügung. Die Stadtwerke Rastatt veröffentlichen hiermit die Bedingungen der Netznutzung, die Strukturmerkmale des Stromnetzes und die Netznutzungsentgelte.