16.12.2024
Für die korrekte Einspeisevergütung 2024 bitten die Stadtwerke Rastatt um Übermittlung der Zählerstände von PV-Anlagen und BHKWs bis spätestens 7. Januar 2025.
Die jährliche Ablesung der Einspeisezählerstände für PV-Anlagen, Balkonkraftwerke und BHKWs steht an. Für die korrekte Berechnung Ihrer Einspeisevergütung benötigen wir Ihre aktuellen Zählerstände. Bitte lesen Sie alle relevanten Zählwerke (OBIS-Codes) Ihres Stromzählers ab. Sie sollten bereits eine Ablesekarte zur Mitteilung der Zählerstände erhalten haben oder diese in Kürze erhalten.
Bitte verwenden Sie ausschließlich die oben genannten Übermittlungswege, um eine reibungslose Verarbeitung sicherzustellen. Der Ablesestichtag ist der 31.12.2024, die Zählerstände müssen bis spätestens 07.01.2025 vorliegen. Ohne fristgerechte Übermittlung der Zählerstände kann gemäß § 71 EEG 2023 die Einspeisevergütung zeitnah nicht ausgezahlt werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihre Stadtwerke Rastatt GmbH