Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Energiedienstleistungen? An dieser Stelle finden Sie Antworten und Kontaktmöglichkeiten.
Aktuelle Konditionen können dem Preisblatt entnommen werden.
Ja, wir bieten Ihnen zertifiziertes Biogas.
IHRE VORTEILE:
Die Stadtwerke Rastatt sind Gesellschafter der Energieagentur Mittelbaden und gewährleisten Ihnen so eine unabhängige Energieberatung. Mehr Infos zum Beratungsangebot finden Sie unter https://energieagentur-mittelbaden.de/
Ja, wir bieten Unternehmen und Wohnungswirtschaft moderne Ladelösungen. Hierzu entwickeln wir zeitnah und individuell ein förderfähiges Ladeinfrastruktur-Konzept für Ihr Unternehmen oder Ihre Immobilie.
Ja, private und gewerbliche Tarifkundinnen und -kunden erhalten jetzt automatisch ausschließlich 100% Ökostrom aus erneuerbaren Energien – egal ob sie sich für den Basis-, Online- oder Komforttarif entschieden haben, im Grundversorgungstarif sind oder Strom für Speicherheizungen oder Wärmepumpen beziehen.
Ja, mit unserem Rundum-Sorglos-Paket "RastattSolar" bieten wir Unternehmen und Wohnungswirtschaften Photovoltaik-Anlagen fürs Dach bequem aus einer Hand. Wir kümmern uns um alles – von der Planung über die Anmeldung und Installation bis hin zur Wartung. Auch bei Fragen zur Förderung stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Nutzen Sie jetzt unseren Online-Konfigurator für Ihre Solaranlage und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.
Ja, wir unterstützen egelmäßig Veranstaltungen und Projekte in der Region durch Sponsoring. Wenn Sie eine Anfrage stellen möchten, senden Sie bitte eine detaillierte Beschreibung Ihres Projekts oder Ihrer Veranstaltung über unser Sponsoringanfrageformular. Bitte beachten Sie hier auch unsere Sponsoringleitlinien.
Nein, aktuell können wir Ihnen kein Angebot für eine Wärmepumpe unterbreiten. Kennen Sie jedoch schon unser Fernwärme-Angebot? Die Fernwärme der Stadtwerke Rastatt ist besonders Energieeffizient und kommt direkt per Leitung zu Ihnen nach Hause.
In der Norm für Steckersolargeräte des „Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik“ (VDE) wird die Verwendung einer Wieland-Einspeisesteckdose empfohlen, allerdings ist auch der Einsatz von Schuko-Steckern gestattet.
Bitte rufen Sie die Störhotline der Stadtwerke Rastatt an unter 07222 773-9002. Halten Sie hierfür bitte auch den Standort der Ladesäule bereit.
Geeignet für die Installation einer PV-Anlage sind nahezu alle bekannten Dachformen. Die Größe und Attraktivität des Daches ist abhängig von Dachneigung, verfügbarer Dachfläche und Dachausrichtung. Eine Ausnahme sind denkmalgeschützte Gebäude. Hier sollte vor der Installation eine vorherige Erlaubnis eingeholt werden. Nutzen Sie jetzt unseren Online-Konfigurator für Ihre Solaranlage und erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot.
Ja, die Stadtwerke Rastatt bieten mit RastattStrom Heizstrom einen eigenen Tarif für Heizstromkunden an.
IHRE VORTEILE:
Ja, die Stadtwerke Rastatt bieten mit RastattStrom Wärmepumpe einen eigenen Tarif für Wärmepumpenkunden an.
Ja, unsere Kunden-Vorteilswelt bietet unseren Energiekunden (Strom, Gas oder Wärme) immer neue exklusive Angebote - mit vielen unvergesslichen Erlebnissen.
Ältere elektrische Geräte haben oft einen hohen Stromverbrauch. Wir helfen Ihnen diese „Strom-Fresser“ zu finden. Sie können bei uns gratis ein Energiekosten-Messgerät ausleihen. Damit können Sie den Stromverbrauch des jeweiligen Gerätes und sogar die Energiekosten anzeigen lassen, indem Sie Ihren aktuellen Stromtarif eingeben. Eine Checkliste mit aktuellen Vergleichswerten erhalten Sie von uns zusammen mit dem Strommessgerät. Interesse? Unter Tel. 07222 773-0 können Sie sich das Gerät vormerken und gegen eine Kaution von 50 Euro für eine Woche ausleihen.
Wenn die Möglichkeit besteht, das Mehrfamilienhaus an ein Fernwärmenetz anzuschließen, kann dies sehr sinnvoll sein. Werden die jeweiligen Wohneinheiten nicht zentral, sondern beispielsweise über einzelne Gasetagenheizungen versorgt, ist es zur Einbindung von erneuerbaren Energien häufig sinnvoll, eine Umstellung auf eine zentrale Wärmeversorgung vorzunehmen. Aber auch dezentrale Gasheizungen, die mit mindestens 65 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen betrieben werden, dezentrale Wärmepumpen sowie Stromdirektheizungen oder die weiteren zugelassenen Heizungstechnologien können als Erfüllungsoptionen dienen.
Nein, Sie müssen nicht sofort tätig werden. Es geht beim GEG darum, den Einbau neuer Heizungen zu regulieren. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden und kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden! Die Vorgaben des GEG greifen erst dann, wenn eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht werden muss, zum Beispiel, weil diese nicht mehr repariert werden kann. Und auch dann erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung erstellt wurde, was in Rastatt der Fall ist.Dann darf diese Heizung im Regelfall nicht mehr durch eine reine Öl- oder Gasheizung ersetzt werden, sondern durch Geräte, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Im GEG gibt es zudem einige Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.
Bei nur einem Fahrzeug reicht eine einfache Wallbox aus. Wenn mehrere Fahrzeuge versorgt werden sollen, sind ggf. Investitionen in die elektrische Leitungsinfrastruktur vonnöten. Die Stadtwerke Rastatt bieten Ladelösungen für Unternehmen und Mehrfamilienhäuser an.
Wichtig: Denken Sie daran, dass jede Wallbox auch bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet bzw. - bei einer Leistung von mehr als 11 kW je Hausanschluss - auch genehmigt werden muss. Zur Anmeldung von Wallboxen im Netzgebiet der Stadtwerke Rastatt.
In Ihrem Kunden-Onlineportal können Sie schnell und bequem Ihren Tarif wechseln über den Button Vertrag und Produktwechsel. Wir beraten Sie auch gerne persönlich in unserem Kundenzentrum in der Markgrafenstraße 7 oder telefonisch unter 07222 773-333 welche Tarifoptionen Sie haben.
Schade, dass Sie gehen wollen.
Gerne möchten wir Sie als Kunden behalten. Wir beraten Sie gerne persönlich welche Tarifoptionen Sie haben unter Tel. 07222 773-333.
Oder schauen Sie in Ihrem Kunden-Onlineportal - hier können Sie schnell und bequem Ihren Tarif wechseln.
Wir konnten Sie nicht überzeugen? Mit wenigen Klicks können Sie Ihren Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit oder aus besonderen Gründen, wie bspw. einen Umzug, kündigen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Kündigungsservice.
Bevor Sie mit den Baumaßnahmen wie Aufgrabungen, Bohrungen, Baggern, Eintreiben von Pfählen oder sonstigen Arbeiten im Erdreich beginnen können, ist eine Planauskunft erforderlich. Wir geben Ihnen Auskunft über Versorgungsanlagen und Leitungen, die sich in unserem Zuständigkeitsgebiet (Kernstadt Rastatt, Wintersdorf, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental, Niederbühl und Förch) befinden.
Bei der Durchführung der Bauarbeiten müssen Sie die Leitungsschutzanweisung des Stadtwerks beachten, die die Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln bei der Annäherung an Versorgungsleitungen beschreibt. Außerdem müssen Sie die Planauskunft auf der Baustelle vorhalten und uns bei Unklarheiten oder Abweichungen kontaktieren. Bei einer Beschädigung einer Versorgungsleitung müssen Sie unsere Störungshotline unter 07222 773-111 anrufen und die Bauarbeiten einstellen.
Vielen Dank für Ihr Interesse daran, Ihren Vertrag mit uns während Ihres Umzugs mitzunehmen!
Zunächst muss Ihr bestehender Vertrag abgerechnet und gekündigt werden, um sicherzustellen, dass alle offenen Punkte geklärt sind. Hierzu benötigen wir den Zählerstand zum Tag der Schlüsselübergabe. Anschließend können wir einen neuen Vertrag für Ihre neue Verbrauchsstelle erstellen. Auch hierzu benötigen wir von Ihnen den Zählerstand der neuen Verbrauchsstelle zum Tag der Schlüsselübergabe, sowie die Zählernummer.
Bitte beachten Sie, dass eine rechtzeitige Bearbeitung des Auftrags erforderlich ist. Andernfalls könnten Sie in die Grundversorgung beim Netzbetreiber fallen.
Wir beraten Sie gerne persönlich: Tel. 07222 773-222 oder vor Ort im Kundenzentrum in der Markgrafenstraße 7 in Rastatt.
Wenn die Kommune die Entscheidung darüber getroffen hat, dass in Ihrem Wohngebiet das Wärmenetz ausgebaut werden soll, gelten einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung die entsprechenden Regelungen und Übergangsfristen des GEG zum Heizungstausch. Wenn für dieses Gebiet kein Anschluss- und Benutzungszwang verankert wird, sind auch hier weiterhin individuelle Heizungen möglich. Der Anschluss an ein Wärmenetz bietet aber eine sehr einfache und gute Möglichkeit, klimafreundlich und komfortabel zu heizen, sodass es für Sie empfehlenswert wäre, die Option eines Anschlusses zu prüfen.
Ob Sie in einem Gebiet wohnen, wo jetzt schon Fernwärme möglich ist, können Sie direkt hier prüfen, indem Sie einfach ihre Straße eingeben.
Nein. Allein der Beschluss eines Wärmeplans löst nicht unmittelbar die Anwendung des GEG in Bezug auf bestehende Gebäude aus. Hierzu bedarf es einer zusätzlichen Entscheidung der Gemeinde, die Gebiete entsprechend ausweist, beispielsweise zum Neu- oder Ausbaugebieten von Wärmenetzen oder zu Wasserstoffnetzausbaugebieten. Erst mit dieser Entscheidung wird das GEG „scharf gestellt“. Und erst damit gelten einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung in einem solchen Gebiet die entsprechenden Regelungen und Übergangsfristen des GEG zum Heizungstausch.
Dennoch ist es gut, dass wir in Rastatt schon so weit sind. So haben die hiesigen Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Orientierungshilfe und Entscheidungsgrundlage, wenn sie ihr Wohngebäude energieeffizient und zukunftsfähig umbauen.
Hier erfahren Sie, ob Sie in einem Neu- oder Ausbaugebiet für das Rastatter Fernwärmenetz liegen.
Wenn Ihr Wohngebiet als Eignungsgebiet für die Einzelversorgung ausgewiesen ist, hat auch das erst einmal keine direkte Auswirkung. Für Sie ist es ein Hinweis, dass das Gebiet eher ungeeignet ist für den Ausbau einer leitungsgebundenen Wärmeversorgung. Beim Einbau einer neuen Heizungsanlage kommen daher insbesondere dezentrale gebäudespezifische Anlagen wie etwa Wärmepumpen infrage. In Rastatt ist das zum Beispiel in den Riedgemeinden der Fall.
Nutzen Sie hier gerne die Beratungsangebote der Energieagentur Mittelbaden, deren Gesellschafter wir sind.
Wir suchen jedes Jahr motivierte Azubis, die mit uns die Energiezukunft gestalten wollen. Bei uns erhältst du eine erstklassige Ausbildung und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Werde Teil unseres Teams und gestalte deine berufliche Zukunft!
Wir bieten folgende Ausbildungsberufe an:
Wir erweitern kontinuierlich das Fernwärmenetz in Rastatt. Ob in Ihrer Straße bereits eine Fernwärmeleitung verlegt wurde – oder in den nächsten Jahren geplant ist – erfahren Sie in unserer Onlineabfrage. Ist Fernwärme in Ihrer Straße verfügbar, können Sie direkt aus der Online-Verfügbarkeitsabfrage ein unverbindliches Angebot anfordern.
Ja, bitte teilen Sie uns Ihren Auszug mit und lesen den Zählerstand zum Auszug ab. Falls, möglich teilen Sie uns den vollständigeren Namen des neuen Mieters mit. Zur Zählerstandserfassung.
Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen ist im Messstellenbetriebsgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Deswegen sind Anlagenbetreiber, Anschlussnutzer und Anschlussnehmer nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung verpflichtet, dem Messstellenbetreiber bzw. dem beauftragten Dienstleister Zutritt zu ihren Stromzählern zu gewähren.
Sie möchten Ihre Einspeiserechnung nicht per Post sondern digital erhalten? Das geht mit wenigen Klicks über unser Online-Formular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an nspsrstdtwrk-rstttd
Die Übertragung des Vertrags auf den Nachmieter/Mitbewohner ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Ihr Nachmieter/Mitbewohner kann jedoch problemlos einen neuen Vertrag auf unserer Website im Online-Tarifrechner abschließen, was nur wenige Minuten in Anspruch nimmt.
Das Trinkwasser aus der Leitung in Rastatt ist nicht mit PFAS belastet und erfüllt bereits die in der deutsche Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte. Deshalb kann das Trinkwasser bedenklos getrunken und für Babynahrung verwendet werden. Mehr zum Trinkwasserschutz und PFAS.
Das ist ab 2025 möglich. Dann kann man auch für Messstellen mit einem geringeren Stromverbrauch einen Antrag bei den Stadtwerken Rastatt stellen und ein Smart Meter beantragen.
Ja, alle Mitarbeiter der Stadtwerke Rastatt bzw. von uns Beauftragte können sich mit einem Dienstausweis ausweisen. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei unseren Kundenzentrum unter Tel. 07222 773-0 nach.
Durch den Zählerwechsel wird Ihre Versorgung kurzzeitig unterbrochen. Um möglichen Schäden beim Ab- und Zuschalten der Versorgung vorzubeugen, stellen Sie sicher, dass alle empfindlichen elektrischen und elektronischen Geräte zum Zeitpunkt des Zählerwechsels ausgeschaltet bzw. von der Stromzufuhr getrennt sind. Dies gilt auch für ‚Stand-by‘ betriebene Geräte, wie z. B. Fernseher, Computer, Telefonanlagen, Satellitenanlagen, Videorecorder, Heizungssteuerungen usw. Nach dem Austausch sollten Sie überprüfen, ob Ihre Kühlgeräte wieder in Betrieb sind.
Sie können Ihren selbst erzeugten PV-Strom sowohl im eigenen Gebäude nutzen als auch nicht benötigte Überschüsse ins örtliche Netz einspeisen, wie es das EEG vorsieht. Ein geringer technischer Aufwand ist erforderlich: Bei Anlagen bis 10 kWp wird der Bezugszähler durch einen „Zweirichtungszähler“ ersetzt, der den bezogenen und eingespeisten Strom erfasst. Bei größeren Anlagen ist ein zusätzlicher Stromzähler hinter der PV-Anlage nötig, um die Gesamtproduktion zu messen. Mithilfe der Zählerstände lässt sich die selbst genutzte und eingespeiste Strommenge ermitteln.
Wichtig ist für unsere Beauftragten, dass diese Zugang zum Zähler erhalten. Ihre persönliche Anwesenheit ist nicht unbedingt erforderlich. Gerne können Sie den Zutritt zu Ihrer Messeinrichtung auch durch Nachbarn oder andere Personen Ihres Vertrauens sicherstellen.
Bitte beachten Sie, dass der Eigentümer einer Versorgungsanlage für deren Betrieb und Instandhaltung verantwortlich ist. Dies schließt die reibungslose Funktion der Unterbrechungseinrichtungen der Versorgungsanlage mit ein. Bei Unsicherheit bitten wir Sie, einen Fachbetrieb zu kontaktieren, der Ihnen die Funktion bestätigt. Dies dient auch Ihrer Sicherheit.
Menschen nehmen PFAS durch Lebensmittel, Trinkwasser und über die Luft auf, wobei die Nahrung für die meisten Menschen die wesentliche Quelle zu sein scheint. Studien zeigen, dass PFAS sich im Körper anreichern. Im menschlichen Körper können manche PFAS an Proteine in Blut, Leber und Niere binden. Im Vergleich zu anderen Chemikalien werden einige PFAS sehr langsam ausgeschieden und können sich deshalb im Körper anreichern.
Zur gesundheitsbezogenen Bewertung der körperlichen Schadstoffbelastung wurden die sogenannten Beurteilungswerte (HBM-I- und HBM-II-Werte) festgelegt, die sich auf die Stoffe PFOA und PFOS beziehen. Erhöhte Konzentrationen von PFOA und PFOS im menschlichen Blut könnten verringerte Geburtsgewichte, verminderte Fertilität, verringerte Antikörperbildung (Immunsystem), erhöhte Cholesterinwerten sowie Diabetes mellitus Typ II zur Folge haben.
Zum Schutz des Trinkwassers werden für unser Netzgebiet nur noch Standrohre mit Systemtrenner ausgegeben. Der Systemtrenner verhindert ein Rückdrücken, Rückfließen und Rücksaugen von verunreinigten Flüssigkeiten in das Trinkwasserversorgungsnetz.
Die Ausgabe und Rückgabe der Standrohre erfolgt gegen Kaution in Höhe von 500 Euro auf unserem Firmengelände.
Die Reservierung erfolgt über unser Online-Formular.
Weitere Informationen und Online-Reservierung
Wir schätzen Ihr Feedback sehr, da es uns ermöglicht, Verbesserungen vorzunehmen und unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu optimieren. Unser Ziel ist es, Ihr Feedback sorgfältig zu analysieren und die entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung umzusetzen.
Ja, im Rahmen unseres jährlich erscheinenden Geschäftsbericht sowie auf unserer Webseite veröffentlichen wir unseren Beitrag für Umwelt, Ressourcen und Menschen.
Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet die Zählerstände zum 31. Dezember abzulesen und uns diese spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres zu übermitteln. Die Einspeisevergütung kann erst ausbezahlt werden, wenn wir Ihre Jahresmeldung erhalten. Bitte schicken Sie zur Endabrechnung Ihren Zählerstand an nspsrstdtwrk-rstttd
Es gibt verschiedene Gründe den Zählerstand abzulesen:
Jährlich vor der Abrechnung: Unsere Ableser sind das gesamte Jahr über in verschiedenen Bezirken Rastatts unterwegs, um die Zählerstände für die Jahresablesung abzulesen. Falls wir Sie nicht erreichen sollten, werden Sie aufgefordert den Zählerstand abzulesen. So können wir Ihren tatsächlichen Verbrauch ermitteln. Wenn wir die Zählerstände nicht einholen können, muss der Zählerstand für die Abrechnung leider geschätzt werden.
Bei einem Umzug: Wenn Sie in eine neue Wohnung umziehen, ist es wichtig den Zählerstand zu notieren.
Vor einem Anbieterwechsel: Wenn Sie zu uns wechseln möchten, notieren Sie sich den aktuellen Zählerstand.
Regelmäßig zur Kontrolle: Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Zählerstand. So haben Sie stets einen Überblick über Ihren Energieverbrauch und können bei Bedarf Maßnahmen ergreifen oder Ihren Abschlag anpassen.
Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung sieht vor, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral ist. Auf dem Weg dorthin spielt der Umbau der Wärmeversorgung eine entscheidende Rolle. Warum? Beim Heizen oder der Versorgung von Gebäuden mit Warmwasser entsteht derzeit ein erheblicher Teil der schädlichen CO2-Emissionen, weil besonders in älteren Häusern die Effizienz von Gebäudehülle oder Heiztechnik oft zu wünschen übrig lässt. Das Ziel der Klimaneutralität kann also nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung energetisch auf neue Füße gestellt wird und ohne fossile Brennstoffe auskommt. Bei dieser Wärmewende übernehmen Städte und Gemeinden mit der kommunalen Wärmeplanung eine Schlüsselrolle.
Zur Abrechnung des Verbrauchs von Strom, Gas, Wasser und Wärme werden Messeinrichtungen eingesetzt. Damit Messwerte, die Grundlage der Verbrauchsabrechnung sind, garantiert werden können, sind alle Netz- bzw. Messstellenbetreiber nach dem Eichgesetz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ihre Zähler für Strom, Gas, Wasser und Wärme auszutauschen oder nacheichen zu lassen. Das betrifft auch die in Ihren Messstellen installierten Zähler. Nur so können wir die Verwendung exakter Messergebnisse als Abrechnungsgrundlage gewährleisten.
Bitte beachten Sie, dass Sie unter den Voraussetzungen des § 21 NAV verpflichtet sind, Zutritt zu dem Zähler zu gewähren. Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) finden Sie auf unserer Homepage.
Mit erfolgreichem Start des Ladevorgangs werden 50 EUR auf dem Kreditlimit Ihrer Kreditkarte reserviert. Erst nach Beenden des Ladevorgangs werden die tatsächlichen Kosten abgebucht.
Seit 1. Januar 2024 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden vorschreibt. Das GEG soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen fördern, die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren.
Mehr Informationen zum GEG und der Fernwärme in Rastatt finden Sie hier.
Im Oktober 2023 hat der Gemeinderat die kommunale Wärmeplanung verabschiedet. Die Analyse des von der Stadt beauftragten Ingenieurbüros sieht im Rastatter Wärmenetz großes Potenzial, denn der größte Teil Rastatts wäre für Fernwärme geeignet. Es wurden erste Maßnahmen, wie beispielsweise die Prüfung des Ausbaus des Fernwärmenetzes für das Klinikum Mittelbaden im Münchfeld für die kommenden fünf Jahre definiert; jetzt folgen entsprechende Machbarkeitsstudien.
Mit der App „Rastatt e-mobil“ können Sie bequem vom Smartphone aus die Tarife an den Ladesäulen einsehen, die Ladesäule freischalten und Ladevorgänge starten sowie eine Vielzahl weiterer Funktionen nutzen. Sie können die App kostenlos im Google Play Store oder App Store herunterladen.
Der Abschlag, den Sie leisten, dient als monatliche Teilzahlung oder Vorauszahlung für die bereits erbrachten Energielieferungen.
Die Bundesregierung fordert Städte und Gemeinden auf, Pläne für die zukünftige Energieversorgung zu erstellen. Diese Pläne, auch kommunale Wärmeplanung genannt, sollen einen Klimaschutz-Fahrplan darstellen, der bis 2045 eine lokale, klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen soll. Die kommunale Wärmeplanung ist damit ein wichtiges Instrument für die Wärmewende in Deutschland und für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler. Durch diesen Zähler wird Ihr Stromverbrauch transparenter als bislang.
Alle Messstellen werden mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Aktuell werden moderne Messeinrichtungen bei Neubauten, bei Bestandsanlagen nach Renovierungen sowie bei Ablauf der Eichgültigkeit des aktuellen Zählers – sprich: beim turnusmäßigen Wechsel – eingebaut; immer dann, wenn der jährliche Verbrauch unter 6.000 Kilowattstunden jährlich liegt bzw. die installierte Erzeugungsleistung einer eigenen Anlage 7 Kilowatt nicht überschreitet.
Den Zählertausch führen die Stadtwerke Rastatt bereits seit März 2019 schrittweise in ihrem Netzgebiet durch. Bis 2032 muss der Prozess abgeschlossen sein. Mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau erhalten Sie ein Informationsschreiben.
Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung, die die Datenübertragung über eine digitale Schnittstelle, ein Kommunikationsmodul – das sogenannte Smart-Meter-Gateway –, ermöglicht
Die Stadtwerke Rastatt starteten bereits Ende 2023 damit, Messstellen mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr oder Eigenerzeuger mit einer installierten Anlagenleistung größer 7 Kilowatt mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Verpflichtend ist dieser Tausch erst ab 2025.
Ein Wärmenetz besteht aus einer zentralen Heizanlage, einem Verteilnetz und den Hausübergabestationen in den angeschlossenen Gebäuden. Die Anlage erzeugt Heizwärme, die über gedämmte Rohre zu den angebundenen Gebäuden geleitet wird. Das Transportmedium der Wärme ist meist rund 75 bis 80 Grad heißes Wasser (Vorlauf). Im Haus angekommen, braucht es dann nur eine kompakte Übergabestation, in der ein Wärmetauscher die Wärme in das Heizsystem des Gebäudes überträgt. Auch für die Warmwasserversorgung in Küche und Bad wird diese Wärme verwendet.
In Ihrem persönlichen Kundenportal können Sie 24h rund um die Uhr:
Bei den Stadtwerken Rastatt erhalten Tarifkunden ausschließlich 100% zertifizierten Ökostrom vom regionalen Anbieter zur günstigen Preisen.
Jetzt Tarif berechnen:
Der Austausch des Gas-, Wärme- oder Wasserzählers auf Veranlassung durch uns ist für unsere Kunden kostenfrei. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass im Fall des Nichteinhaltens von Terminen ohne ausreichenden Grund ggf. zusätzliche Kosten entstehen, deren Geltendmachung wir uns Ihnen gegenüber vorbehalten müssen.
Die Preise für Stromzähler, d.h. der Austausch eines Ferraris-Zählers durch eine moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem, sind im Messstellenbetriebsgesetz geregelt. Dabei sind die jährlichen Kosten für Verbraucher gedeckelt: Nutzer mit relativ geringem Verbrauch zahlen nicht mehr als 20 Euro. Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen sind es 50 Euro pro Jahr. Für den Einbau der Messeinrichtung fallen keine Kosten an. Auf unserem Preisblatt finden Sie eine Kostenübersicht.
Die Planauskunft für das Versorgungsgebiet Rastatt ist ein kostenloser Service der Stadtwerke Rastatt.
Aktuelle Informationen zu den Trinkwasser- und sonstigen Wassergebühren finden Sie hier.
Der Preis für Fernwärme in Rastatt setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
1. Der Leistungspreis für die vertraglich vorgehaltene Wärmeleistung (Anschlussleistung) in Kilowatt (kW).
2. Der Arbeitspreis für die tatsächlich verbrauchte Energiemenge in Kilowattstunden (kWh).
3. Der Abrechnungspreis pro Monat, der die Kosten für Messung und Abrechnung abdeckt.
Der Leistungspreis umfasst Kosten, die unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch anfallen und die für den dauerhaften Betrieb und die Wartung des Fernwärmenetzes entstehen. Hierzu gehören beispielsweise Kosten für die bereitgestellte Anschlussleistung und die Instandhaltung des Fernwärmenetzes.
Der Arbeitspreis deckt die Kosten ab, die direkt mit Ihrem Fernwärmeverbrauch verbunden sind, also die Kosten für die tatsächlich verbrauchte Energiemenge.
Der Abrechnungspreis beinhaltet die Kosten für die Messung und Abrechnung Ihres Wärmeverbrauchs.
Sie interessieren sich für Fernwärme?
Prüfen Sie jetzt ob Fernwärme auch in Ihrer Straße verfügbar ist - wir unterbreiten Ihnen dann gerne ein individuelles Angebot: Online-Verfügbarkeitsabfrage
Die Stadtwerke Rastatt bieten Ihnen günstiges Erdgas vom regionalen Anbieter. Auf Wunsch auch mit Biogasbeimischung.
An unseren eigenen Ladesäulen laden unsere Ladekarten-/Ladeappkunden für 0,49 €/kWh 100% Ökostrom. Die genauen Tarife können Sie in unserem Preisblatt entnehmen.
Keine Panik!
Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffs so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleiben Sie ruhig und beachten Sie die folgenden Punkte:
1. Keine Flammen, keine Funken!
Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer tabu. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benutzen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb: Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen. Und kein Telefon oder Handy im Haus benutzen!
2. Bereitschaftsdienst anrufen - von außerhalb des Hauses!
Unser Bereitschaftsdienst ist unter der 07222 773-111 rund um die Uhr für Sie erreichbar und schnell zur Stelle. Dieser Sicherheits-Service kostet Sie keinen Cent - auch wenn es "falscher Alarm" sein sollte. Wichtig: Beim Telefon können Funken entstehen. Also nur von außerhalb anrufen!
3. Mitbewohner warnen!
Warnen Sie Ihre Mitbewohner (Wichtig: klopfen, nicht klingeln!) und verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus.
4. Gashahn zu!
Schließen Sie die Absperreinrichtungen der Gasleitungen.
5. Fenster auf!
Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen. Wichtig: Auf keinen Fall die Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten - Funkenbildung!
Unter der Chemikaliengruppe PFAS sind organische Verbindungen verschiedener Kettenlängen, bei denen die Wasserstoffatome durch Fluoratome ersetzt sind. Diese fluorierten organischen Verbindungen, die mittlerweile mehr als 4.700 Verbindungen umfasst, werden bereits seit den 1950er- Jahren hergestellt und verwendet. Die bekanntesten Vertreter sind PFOS (Perfluoroktansulfonsäure) und PFOA (Perfluoroktansäure).
Als regionales Unternehmen der Daseinsvorsorge übernehmen wir Verantwortung für Umwelt, Ressourcen und Menschen. Wir sichern die Versorgung mit Energie und Trinkwasser, gestalten zukunftsorientiert und leisten einen Beitrag zur Lebensqualität, Gerechtigkeit und sozialem Zusammenhalt.
Unser Handeln beruht auf einem ausgewogenen Verhältnis von Ökologie, sozialer Gerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Ab 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen, damit für die Entscheidung über die künftige Art des Heizens ein kommunaler Wärmeplan als Grundlage vorliegt.
In Großstädten (mit mehr als 100.000 Einwohnern) wird somit der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie nach dem 30. Juni 2026 verbindlich, in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern, wie in Rastatt, gilt das nach dem 30. Juni 2028.
Wird in einer Kommune eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet auf der Grundlage eines Wärmeplans schon vor Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 getroffen, wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien schon dann verbindlich.
Für den Umstieg auf Heiztechniken, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Ganz vereinfacht gesagt, fordert die Bundesregierung alle Städte und Gemeinden dazu auf, Pläne für die künftige Energieversorgung in ihren Kommunen aufzustellen. Mit der kommunalen Wärmeplanung erarbeiten sich Gemeinden praktisch einen Klimaschutz-Fahrplan, der die regionalen Gegebenheiten berücksichtigt und mit dem sie eine lokale, klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 erreichen wollen. Somit ist die kommunale Wärmeplanung ein zentrales Instrument, um die Wärmewende in Deutschland erfolgreich umzusetzen, und gleichzeitig ein wichtiges Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Der Rastatter Gemeinderat hat im Oktober 2023 die kommunale Wärmeplanung verabschiedet.
Ganz ähnlich wie Wärme kann auch leitungsgebundene Kälte zur Kühlung von Gebäuden genutzt werden. Die innovative Technologie der Absorptionskühlung funktioniert ähnlich wie bei einem Kühlschrank. Allerdings wird sie nicht mit einem Motor, sondern mit Wärme betrieben. Die Stadtwerke Rastatt haben die innovative Technologie bereits bei einigen Gebäuden umgesetzt; aufgrund relativ hoher Infrastrukturkosten eignet sich die Fernkälte bisher vor allem für größere Geschäftsgebäude.
Das Gesetz adressiert gleich zwei zentrale Pfeiler, die es für eine klimafreundliche und künftige Wärmeversorgung braucht: die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung als das zentrale Steuerungsinstrument für Kommunen und zudem die Vergrünung der Wärmenetze.
Sie suchen eine zukunftssichere und umweltfreundliche Wärmelösungen für Ihre Immobilie? Mit Fernwärme machen wir Ihre Heizung fit für die Zukunft und die Anforderungen des GEG.
In Rastatt hat die Stadtverwaltung ein Ingenieurbüro mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Wir, die Stadtwerke Rastatt, bringen unser Energie-Know-how in den Prozess ein und stehen der Stadt Rastatt beratend zur Seite. Beispielsweise kennen wir die lokalen Gegebenheiten sowie die hiesigen Energieverbräuche und liefern somit eine wesentliche Datengrundlage für die Planung. Gemeinsam setzen wir dann auch die Klimaschutz- und Energiewendemaßnahmen, wie beispielsweise den Ausbau des Fernwärmenetzes, vor Ort um.
Dabei prüfen wir technologieoffen alle Möglichkeiten für eine effiziente und nachhaltige Gewinnung von Energie und Wärme.
Neben dem aktuellen Zählerstand speichern moderne Messeinrichtungen auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate. Moderne Messeinrichtungen sind technisch nicht in der Lage, Daten über eine Funk- bzw. Internetverbindung zu versenden. Die Daten werden, wie bei Ihrem bisherigen Zähler, einmal jährlich vor Ort abgelesen.
Intelligente Messsysteme senden Zählerstände oder Lastgänge über das Smart-Meter-Gateway an den Messstellenbetreiber. Für die Stabilität des Stromnetzes ist es wichtig, dass zeitnahe Informationen zum Stromverbrauch und zur Stromerzeugung vorliegen.
Der Wechsel zu Fernwärme wird staatlich gefördert. Durch Kombination verschiedener Förderungen kann man bis zu 70 Prozent Zuschuss vom Staat erhalten. Informationen zu Förderungen: www.bafa.de
Die ideale Heizung zur Energieeinsparung ist nicht universell festgelegt, sondern hängt von diversen Faktoren ab. Dazu zählen der energetische Zustand des Gebäudes, der individuelle Wärmebedarf sowie vorhandene Anschlussmöglichkeiten an Gas- oder Fernwärmenetze. Eine maßgebliche Rolle spielt die Abstimmung sämtlicher Heizungskomponenten - von Kessel über Regelungstechnik bis zu Heizkörpern - für eine effektive Zusammenarbeit. Zudem ist die Modernisierung der Gebäudehülle ein entscheidender Faktor zur Energieeinsparung, den es zu berücksichtigen gilt.
Wir bieten Ihnen mit Fernwärme eine zukunftssichere und umweltfreundliche Wärmelösung für Ihre Immobilie. Mehr erfahren.
Sie suchen einen Handwerker, der Sie professionell unterstützt? Wir haben Ihnen eine Liste der Installateure im Postleitzahlengebiet 76437 zusammengestellt: Installateursverzeichnis
Mit der kürzlich von der Bundesregierung verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird deutlich, dass die kommunale Wärmeplanung nicht nur Kommunen dabei hilft, sich in Bezug auf ihre Energieversorgung zukunftsfähig aufzustellen – auch für Privatpersonen wird es einfacher zu entscheiden, wie sie investieren sollen, um zur Wärmewende beizutragen.
Deswegen hat die Bundesregierun das Wärmeplanungsgesetzes mit dem GEG abgestimmt: Die Stichtage für die kommunalen Wärmepläne sind gleichzeitig auch der Startschuss für die Vorgabe, dass in Bestandsgebäuden jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden muss (vorbehaltlich bestimmter Ausnahme- und Übergangsregelungen).
Mit Hilfe unseres Tarifrechners finden Sie schnell und einfach den passenden Tarif für Strom, Gas, Wasser und Wärme.
Fernwärme stellt eine besonders effiziente Art der Wärmeversorgung dar. In Rastatt wird sie derzeit überwiegend nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Das heißt: Aus dem eingesetzten Brennstoff werden gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Einen zusätzlichen Beitrag leisten Großwärmepumpen, die regenerative Wärme aus der Umwelt nutzen. Wenn aber vermehrt erneuerbare Energien zur Wärmegewinnung zum Einsatz kommen, bietet Fernwärme ein großes Potenzial für den kommunalen Klimaschutz, weil dann alle zentral versorgten Haushalte automatisch grüner heizen. Praktisch ist auch, dass Gebäude, die über Leitungen mit Wärme versorgt werden, keine eigenen Heizanlagen, keine Schornsteine und keine Brennstofflager, wie beispielsweise Öltanks, brauchen. Die Heizenergie wird einfach über eine kleine, kompakte Übergabestation rund um die Uhr frei Haus geliefert.
Ihr örtlicher Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, Sie uneingeschränkt zu versorgen. Sie können sicher sein, immer Strom oder Gas zu bekommen.
Sie können Ihre Rechnung bzw. Abschläge nicht begleichen? In diesem Fall bitten wir Sie um sofortige Kontaktaufnahme mit unserem Mahnwesen-Team:
dbtrnstdtwrk-rstttd, Tel. 07222/773-252 (Mo – Do 8.00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr, Fr 8.00 – 13.00 Uhr), um frühzeitig hohen Forderungsrückständen entgegenzuwirken und eine Tilgungsmöglichkeit in einem beidseitig wirtschaftlich zumutbaren Rahmen zu finden.
Sie haben Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung und möchten genauer wissen, was hinter einem Begriff steckt?
Unser interaktiver Rechnungserklärer verschafft Ihnen einen schnellen Überblick und das sogar in mehreren Sprachen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne persönlich zur Verfügung.
Das Team Abrechnung & Service hilft Ihnen gerne weiter:
brchnngstdtwrk-rstttd bzw.
07222 773-222
Zu Beginn Ihres Strom- oder Gasbezugs wird die monatliche Abschlagshöhe basierend entweder auf Ihren Angaben und dem Zählerstand oder auf einer Verbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet. Nach Beginn des Bezugs haben Sie die Möglichkeit, die Abschläge individuell anzupassen.
Sie möchten Ihren Abschlag anpassen? Sie können Ihren Abschlag bequem im Kundenportal oder per Email an bschlgstdtwrk-rstttd anpassen.
Zum Bau eines Hauses brauchen Sie Strom und Wasser. Den Antrag für Baustrom oder Bauwasser muss ein von Ihnen beauftragter Elektro-Installateur, mit eingetragenem Meisterbetrieb stellen. Befindet sich der Sitz des Elektro-Installateurs außerhalb von Rastatt, muss dem Antrag eine Kopie des Installateursausweises beigelegt werden. Den Verteilerkasten erhalten Sie von Ihrer Baufirma oder Ihrem Installateur. Den Anschluss Ihres Baugrundstücks an das Niederspannungsnetz, als auch die Setzung des Baustromzählers, übernehmen wir. Wenn Sie auch Bauwasser brauchen sagen Sie uns bitte möglichst frühzeitig Bescheid: Dann können wir über unsere Arbeitsvorbereitung die Arbeiten für Baustrom und Bauwasser besser koordinieren. Für Bauwasser erhalten Sie von uns einen Wasserzähler. Auch ein Standrohr mit Wasserzähler können wir Ihnen in den meisten Fällen einrichten. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Arbeitsvorbereitung/Auftragsabwicklung. Für das Standrohr ist eine Kaution von 500,00 € zu entrichten.
Die Beantragung von Baustrom erfolgt über unser Online-Hausanschluss-Portal.
Bauherren können über unser Online-Hausanschlussportal alle Netzanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Wärme beantragen. Dabei bieten wir Ihnen Planung, Organisation und Ausführung aus einer Hand:
Mit Vertragsabschluss entscheiden Sie wie Sie den Abschlagsbetrag bezahlen. Entweder per SEPA Lastschriftverfahren oder per Banküberweisung. Ihre Zahlungsart können Sie bequem in Ihrem Kundenportal ändern oder uns per Email an brchnngstdtwrk-rstttd mitteilen.
Sie möchten nur eine Ladekarte nutzen? Sie erhalten die erste Ladekarte kostenfrei, für jede weitere berechnen wir Ihnen einmalig 11,90 Euro.
Nutzungsvereinbarung Ladekarte_E-Mobilität ausfüllen und per Email an mblstdtwrk-rstttd zurücksenden.
Sie möchten als Ergänzung zur App eine Ladekarte? Sie erhalten die erste Ladekarte kostenfrei, für jede weitere berechnen wir Ihnen einmalig 11 Euro.
Zur Beantragung schicken Sie uns bitte die ausgefüllte Nutzungsvereinbarung an:
mblstdtwrk-rstttd
Sie möchten wissen, wo auf Ihrem Grundstück Strom, Gas, Wasser oder Wärmeleitungen liegen? Für eine kostenlose Planauskunft füllen Sie bitte das Formular Planauskunft über Versorgungsleitungen aus und senden Sie diesen per E-Mail an tchnschs-brstdtwrk-rstttd.
Mehr Informationen zur Planauskunft erhalten Sie hier.
Unsere Ableser sind das gesamte Jahr über in verschiedenen Bezirken Rastatts unterwegs, um die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und ggf. auch Wärme abzulesen. So erkennen Sie unsere Ableser*innen:
Kleidung und Fahrzeuge: Unsere Ableser tragen eindeutig erkennbare Kleidung der Stadtwerke Rastatt und fahren Fahrzeuge, die unser Logo deutlich anzeigen.
Legitimation: Jeder unserer Ableser kann sich jederzeit mit einem offiziellen Dienstausweis der Stadtwerke Rastatt legitimieren.
Einlassverfahren: Kunden haben das uneingeschränkte Recht, den Eintritt in ihre Wohnräume abzulehnen. Unsere Ableser werden keinesfalls dazu drängen, Einlass zu erhalten. Sollte kein Zugang gewährt werden oder niemand angetroffen werden, empfehlen wir den Kunden, ihre Zählerstände selbst zu erfassen und uns zu melden, um Schätzungen zu vermeiden.
Personalien: Es ist nicht erforderlich, dass Kunden irgendwelche Dokumente unterschreiben. Unsere Ableser notieren lediglich die Zählerstände.
Zeitraum der Ablesung: Unsere Ableser sind das gesamte Jahr über in verschiedenen Bezirken Rastatts und der Umgebung unterwegs, um alle Haushalte zu erreichen.
Durchführung der Ablesung: Die Zählerablesung umfasst Strom, Gas, Wasser und gegebenenfalls Fernwärme. Diese wird von den Stadtwerken Rastatt als örtlichem Versorger und Netzbetreiber durchgeführt, unabhängig davon, ob der Kunde bei uns registriert ist oder nicht.
Für weitere Fragen oder bei Unsicherheiten stehen wir Ihnen telefonisch unter 07222 773-555 bzw. 07222 773-0 oder per E-Mail unter nfstdtwrk-rstttd zur Verfügung. Wir können dann genau schauen, wo unsere Mitarbeitenden im Moment unterwegs sind und Zählerstände ablesen.
Wir sind gerne für Sie da. Vor Ort in unserem Kundenzentrum, telefonisch oder Online.
Alle Kontaktdaten und passenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen haben wir für Sie unter Hllfe & Kontakt aufgelistet.
Bitte wenden Sie sich dazu an das zuständige Landratsamt Rastatt.
Kontakt:
Kunden-Service-Center, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Telefon: 07222 381-0
kndn-srvc-cntrlndkrs-rstttd
E-Mobilisten können bequem an unseren öffentlichen Ladesäulen via Ladekarte, Smartphone-App mit Vertrag oder über einen AdHoc-Zugang (QR-Code) vor Ort laden.
Die Stadtwerke Rastatt sind Ihr lokaler Wasserversorger. Sie bekommen über uns Ihr Trinkwasser aus ortsnahen Wasserwerken. Die Förderbrunnen liegen geschützt in Waldgebieten und nachhaltig bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen.
Das Rastatter Trinkwasser erfüllt alle Qualitätskriterien der Trinkwasserverordnung. Die Grenz- und Richtwerte sind so niedrig bemessen, dass Sie mit unserem Wasser auch Babynahrung zubereiten können. Darauf können Sie sich bei Ihrem Trinkwasser verlassen:
Informationen zur Wasserhärte im Trinkwasserversorgungsgebiet der Stadtwerke Rastatt finden Sie hier.
Informationen zu den Abwasser- und Niederschlagswassergebühren in Rastatt finden Sie hier.
Sie haben Fragen zu Abwasser- und Niederschlagswasser? Kontaktieren Sie bitte die Stadt Rastatt, Eigenbetrieb Stadtentwässerung, Herrenstr. 15, 76437 Rastatt, E-Mail: stdtntwssrngrstttd, Telefon: 07222/972-5057. Vielen Dank
Die Höhe der Vergütung für den eingespeisten Strom gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hängt unter anderem von der Leistung und dem Datum der Inbetriebnahme ab, wie es im Inbetriebnahmeprotokoll festgelegt ist.
EEG-Vergütungskategorientabelle
Wir sind gerne für Sie da. Vor Ort in unserem Kundenzentrum in der Markgrafenstraße 7, telefonisch oder per Email.
Unser Kundenzentrum in der Markgrafenstraße 7 hat wie folgt geöffnet:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr / 13:30 – 15:30 Uhr; Mittwoch: 7:00 – 17:00 Uhr; Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Kundenservice
+49 7222 773-222
brchnngstdtwrk-rstttd
Vertrieb
+49 7222 773-333
vrtrbstdtwrk-rstttd
Zentrale
+49 7222 773-0
24h Störungshotline
+49 7222 773-111
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Viele Anliegen lassen sich übrigens auch bequem von zu Hause in Ihrem persönlichen Kundenportal erledigen.
Sie können uns bequem online ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wodurch wir sicherstellen, dass die fälligen Abschläge automatisch und rechtzeitig von Ihrem Konto abgebucht werden. Vorab informieren wir Sie über die Höhe der Abschläge und die Abbuchungstermine.
Es gibt zwei Möglichkeiten, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen:
1. Durch wenige Klicks in Ihrem Kundenportal.
2. Durch Ausfüllen und Unterzeichnen eines SEPA-Lastschriftmandates, das Sie entweder persönlich in unserem Kundenzentrum in der Markgrafenstraße 7 abgeben können oder per E-Mail an brchnngstdtwrk-rstttd oder per Post an Stadtwerke Rastatt GmbH, Markgrafenstraße 7, 76437 Rastatt senden können. Das Formular finden Sie hier: SEPA-Lastschriftmandat.
Als Ihr Messstellenbetreiber sind wir nach dem Mess- und Eichgesetz (Mes-sEG) dazu verpflichtet, den in Ihrem Gebäude installierten Zähler vor Ablauf der Zulassungsdauer zu wechseln. Unsere Mitarbeiter können diese Aufgaben nur bewältigen, wenn dies innerhalb eines bestimmten Zeitfensters erfolgt. Selbstverständlich bemühen wir uns im Einzelfall, eine gemeinsame Lösung mit Ihnen zu finden. Sollten Sie den von uns vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte mit uns rechtzeitig in Verbindung:
07222 773 555
oder
msbstdtwrk-rstttd
Wir sind zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag: 8:00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr; Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Aus folgenden Technologien können Gebäudeeigentümer:innen die sinnvollste Option für ihr Gebäude wählen.
Neue Gas- oder Ölheizungen sind in verschiedenen Konstellationen also weiterhin zulässig; zum Beispiel als Hybridlösungen in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage, beim Betrieb mit grünen Gasen oder übergangsweise im Rahmen der verschiedenen Übergangsfristen und Ausnahmen.
Defekte Straßenbeleuchtungen können Sie uns gerne telefonisch unter 07222 773-111 melden oder per E-Mail an netzleitstelle@stadtwerke-rastatt.de.
Ihren Antrag auf Ratenzahlung/ Abwendungsvereinbarung können Sie formlos per Mail an dbtrnstdtwrk-rstttd senden. Bitte geben Sie im Betreff Ihre Kundennummer an. Nach interner Prüfung erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot zur Ratenzahlung/Abwendungsvereinbarung. Zur Wirksamkeit ist es erforderlich, dass Sie uns eine von Ihnen unterzeichneten Ausfertigung an die Stadtwerke Rastatt/Abrechnung & Service zurückgeben. Dies geht postalisch, persönlich oder per Email.
Wichtig: Zur Abwendung einer evtl. bereits eingeleiteten Sperrmaßnahme muss die von Ihnen unterzeichnete Abwendungsvereinbarung in Textform bis spätestens zum Tag der angekündigten Versorgungsunterbrechung vorliegen. Bitte halten Sie hierzu möglichst Ihre aktuellen Zählerstände parat.
Abwendungsvereinbarung
Anforderungsschreiben für eine Abwendungsvereinbarung
Muster Widerrufsbelehrung Abwendungsvereinbarung
Sie befürchten, dass Sie Ihre Abschläge nicht begleichen können? In diesem Fall bitten wir Sie um sofortige Kontaktaufnahme mit unserem Mahnwesen-Team:
dbtrnstdtwrk-rstttd, Tel. 07222/773-252 (Mo – Do 8.00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr, Fr 8.00 – 13.00 Uhr), um frühzeitig hohen Forderungsrückständen entgegenzuwirken und eine Tilgungsmöglichkeit in einem beidseitig wirtschaftlich zumutbaren Rahmen zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten eine Strom-/Gassperre zu verhindern:
Energiespartipps finden Sie hier:
Hilfe bieten Ihnen auch folgende Organisationen an:
Mit wenig Aufwand können Sie Ihre Energiekosten deutlich reduzieren und gleichzeitig etwas Gutes für das Klima tun. Wir haben Ihnen Tipps und Beratungsangebote rund um das Thema Energiesparen zusammengestellt: Hier finden Sie Tipps zum Strom- und Gassparen, praktische Erklärvideos und Anleitungen zur Heizungsoptimierung sowie kostenfreie Beratungsangebote und eine hilfreiche Übersicht über Förderprogramme von Bund und Land.
Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Dann teilen Sie uns Ihre neuen Kontodaten mindestens 10 Tage vor dem Datum bequem online im Kundenportal, per Email oder per Post mit.
Wir unterstützen Sie gerne beim Wechsel Ihres Energieanbieters, indem wir die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger für Sie übernehmen.
Online: Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um den optimalen Tarif für Ihre Bedürfnisse auszuwählen und diesen direkt online abzuschließen. Dabei werden Sie Schritt für Schritt durch den Abschlussprozess geführt und haben die Option, uns gleichzeitig mit der Kündigung Ihres bisherigen Versorgers zu beauftragen.
Vor Ort in unserem Kundenzentrum: Unsere Kundenberater in der Markgrafenstraße 7 in Rastatt beraten Sie gerne. Bitte notieren Sie sich vor Ihrem Besuch Ihre Zählernummer.
Der genaue Wechseltermin hängt von Ihrer Vertragslaufzeit ab. Wenn Sie Kunde in der Grundversorgung sind, so ist ein Wechsel innerhalb von zwei Wochen möglich.
Wie Sie Ihren Zähler ablesen können, hängt von der Art des Zählers ab:
ANALOGE STROMZÄHLER
Der analoge Zähler wurde ursprünglich als Ferraris-Zähler eingeführt und stellt den Verbrauch mit Drehscheiben dar. Das Ablesen ist hier ganz einfach: Sie müssen nur die im Fenster angezeigten Zahlen übernehmen. In der Regel ist die letzte Stelle des Zählerstandes rot hinterlegt und stellt eine Nachkommastelle dar. Diese brauchen Sie nicht notieren. Der analoge Stromzähler wird jedoch schrittweise gegen moderne Messeinrichtungen ausgetauscht. Sie zeigen die Verbrauchsdaten in digitaler Form an.
DIGITALE STROMZÄHLER
Sie haben im Rahmen des turnusmäßigen Zählertauschs einen digitalen Zähler erhalten? Diese modernen Messeinrichtungen erhält jeder Haushalt beim turnusmäßigen Zählertausch nach Ablauf der Eichfrist des alten Zählers. Wir erklären Ihnen was Sie beim Ablesen zu beachten haben:
1. Im Display des Zählers können Sie den Zählerstand ablesen. Dieser Wert ist für Ihre Stromrechnung relevant. Bitte beachten Sie die Tarifkennzeichnung (OBIS-Kennzahl) und geben Sie Ihren Zählerstand mit der entsprechenden OBIS-Kennzahl an.
2. Je nach Tarif sind folgende OBIS Kennzahlen für Sie relevant:
3. Bei PV-Zählern sind folgende OBIS Kennzahlen für Sie relevant:
4. Die Auswahl der angezeigten Zählerstände geschieht je nach Zählermodell mit einer seitlichen Taste oder durch ein optisches Bedienelement (Taschenlampensymbol). Für die Aktivierung ist hier ein auf die Infrarot-Datenschnittstelle fokussierter Lichtstrahl erforderlich.
Mit der Installation einer Mini-PV Anlage, auch Balkonkraftwerk genannt, produzieren Sie ganz einfach eigenen Strom. So gehen Sie vor:
Sie können über unser Online-Hausanschlussportal bequem alle Netzanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Wärme beantragen.
Sie planen die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Grundstück?
Für die Anmeldung einer EEG-Anlage benötigen wir folgende Informationen:
Vor der Inbetriebnahme einer Wallbox ist die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber erforderlich. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Stromversorgung ausreichend dimensioniert ist und eine Überlastung des Stromnetzes vermieden wird. Darüber hinaus bedürfen Ladepunkte mit einer Leistung von mehr als 11 kW einer Genehmigung. Zum Formular Wallbox anmelden.
Zum Abmelden: Lesen Sie bitte Ihren aktuellen Zählerstand zum Tag der Schlüsselübergabe ab und teilen Sie uns diesen mit. Ihren Zählerstand können Sie bequem online mitteilen.
Zum Anmelden: Sie können sich bequem online in unserem Tarifrechner den für Sie passenden Tarif wählen und einen Vertrag abschließen. Oder besuchen Sie uns vor Ort in unserem Kundenzentrum in der Markgrafenstraße 7 in Rastatt während unserer Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 7:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Um die Vorteile des Kundenportals nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Hierzu benötigen Sie Ihre Kundennummer und Zählernummer. Nach der Registrierung erhalten Sie umgehend eine Email mit einem Registrierungslink. Einfach bestätigen und schon können Sie jederzeit das Kundenportal nutzen.
Für die Anmeldung benötigen Sie:
- Neue Adresse
- Zählernummer
- Aktueller Zählerstand zum Tag der Schlüsselübergabe
- Ungefährer Energieverbrauch oder Personenzahl im Haushalt
Am schnellsten und bequemsten nutzen Sie hierfür unseren Online-Tarifrechner.
Oder Sie besuchen uns vor Ort in unserem Kundenzentrum in der Markgrafenstraße 7 in Rastatt.
Bei Fragen beraten wir Sie auch gerne telefonisch oder per Email:
07222 773-333
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Übrigens wir bieten in allen Tarifen ausschließlich 100% zertifizierten Ökostrom und auf Wunsch auch eine Biogasbeimischung zu Ihrem Gastarif an.
In Rauental werden der Brunnen, der Ablauf aller AK-Filter und das Trinkwasser monatlich untersucht und auf PFAS kontrolliert.
In Ottersdorf werden die 3 Brunnen und das Trinkwasser einmal im Quartal untersucht und auf PFAS kontrolliert.
Im Rahmen des PFAS-Monitorings wird zusätzlich das Grundwasser in den Wasserschutzgebieten Rauental, Ottersdorf und Niederbühl auch regelmäßig auf PFAS untersucht.
Sie können Ihre Zählerstände bequem online erfassen.
Machen Sie den Jahres-Check für Ihre Gasanlage. Sie brauchen keine technischen Kenntnisse.
Hier geht’s zur Checkliste des DVGW: DVGW e.V.: Der Jahres-Check im Haus
Wesentlicher Unterschied zur modernen Messeinrichtung ist die Kommunikationseinheit. Intelligente Messsysteme sind in der Lage, wichtige Netz- und Ve-brauchswerte zu erfassen und zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.
Die Leistung von Modulen für Balkonkraftwerke ist auf 2 kWp limitiert. Ein Balkonkraftwerk oder eine steckerfertige Solaranlage muss einen Wechselrichter mit einer Leistung von maximal 800 W haben. Im Solarpaket 1 ist festgelegt, dass die höchste Modulleistung für Balkonkraftwerke 2 kWp nicht überschreiten darf. Dies ermöglicht die Installation von Modulen mit einer Leistung von bis zu zwei Kilowattpeak, vorausgesetzt, der Wechselrichter bleibt auf 800 Watt beschränkt. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft, um auch bei schlechten Lichtbedingungen optimale Erträge zu gewährleisten. Überschreitet die Wechselrichterleistung 800 Watt oder die Modulleistung 2 kWp, gilt die Anlage nicht mehr als Balkonkraftwerk.
Sie können sich ganz einfach für den Ladestrom der Stadtwerke Rastatt anmelden: Einfach die App „Rastatt emobil“ in den gängigen Appstores herunterladen und sich anmelden. Oder füllen Sie die Nutzungsvereinbarung Ladekarte_E-Mobilität ausfüllen und per Email an mblstdtwrk-rstttd zurücksenden.
Die Höhe des Abschlages richtet sich nach dem erwarteten Energieverbrauch. Daher ist es entscheidend, dass Sie uns beim Vertragsabschluss eine Schätzung Ihres Jahresverbrauchs für Strom oder Gas mitteilen. Sie können sich dabei ganz einfach an Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung orientieren. Alternativ können Sie auch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen angeben.
Die Fernwärmeleitung wird in Gräben von bis zu 1,5 Meter Tiefe verlegt. Zuerst wird dafür der vorhandene Asphalt entfernt und ein Graben ausgehoben. Dann wir die Wärmeleitung verlegt und verbleibende Lücken mit Erde aufgefüllt. Zuletzt wird die Straßenoberfläche aus Asphalt wieder hergestellt.
Als Arbeitgeber stehen wir für Zukunftssicherheit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Überzeugen Sie sich selbst von unseren Stärken.
Aktuelle Stellenangebote und was die Stadtwerke Rastatt als Arbeitgeber auszeichnet finden Sie in unserem Karrierebereich.
Unseren aktuellen und vorherige Geschäftsberichte finden Sie hier:
Wir sind Gesellschafter bei der Energieagentur Mittelbaden – so bieten wir Ihnen eine unabhängige Energieberatung vor Ort. Eine kostenlose Erstberatung erhalten Sie bspw. über die Energieberatungshotline. Dienstags zwischen 10 und 12 Uhr und donnerstags zwischen 16 und 18 Uhr beantwortet ein Energieberater unter der Telefonnummer 07222 1590821 Ihre Fragen.
Wir sind im gesamten Stadtgebiet für Sie unterwegs – für eine moderne Infrastruktur für heute und morgen.
Eine Übersicht aktueller Baumaßnahmen finden Sie in unserer Baustellenkarte.
Wir sind Betreiber des Strom- und Gasnetzes in Rastatt. Alle Informationen zum Versorgungsnetz der Stadtwerke Rastatt finden Sie hier.
Im ganzen Stadtgebiet und sogar darüber hinaus können Sie an unseren Ladesäulen Ökostrom tanken. Die genauen Standorte finden Sie in unserer Lade-App „Rastatt e-mobil“, die Sie kostenlos im Google Play Store oder App Store herunterladen können.
Wir achten genau auf die Qualität unseres Ökostroms durch Herkunftsnachweise und Gütesiegel. Unser Ökostrom stammt zu 100 % aus europäischen Wasser-, Windkraft- oder Solarenergieanlagen, die die gesetzlich vorgesehenen Umweltstandards einhalten und mit Rücksicht auf Natur-, Umwelt und landwirtschaftliche Belange errichtet wurden. Hinzu kommen unsere zwei eigenen Wasserkraftanlagen in der Josefstraße und in Niederbühl sowie unsere eigenen PV Anlagen. Indem wir den Großteil des benötigten regenerativ erzeugten Strom aus ganz Europa einkaufen, können wir unsere Preise für Sie niedrig halten.
Im Fall einer Störung erreichen Sie unsere Netzleitstelle rund um die Uhr.
Störungsstelle Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme:
Tel. +49 7222 773-111
Störung schon bekannt?
Auf der Startseite unserer Website finden Sie alle Informationen über bekannte Störungen. Finden Sie dort bereits etwas über Ihren Stadtteil, brauchen Sie sich nicht mehr bei der Störungsstelle zu melden. Wir arbeiten bereits an der Behebung der Störung.
Straßenlaterne defekt?
Sind Sie auf eine defekte oder sehr dunkle Straßenlaterne aufmerksam geworden? Über den Mängelmelder der Stadt Rastatt können Sie defekte Straßenlaternen und andere Mängel im öffentlichen Raum schnell und einfach melden. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung Ihrer Meldung und können auch auf der Webseite maengelmelder.rastatt.de beobachten, wie Ihre Schadensmeldung bearbeitet wird. Natürlich werden Sie auch über den Fortschritt der Bearbeitung per E-Mail informiert.
An unseren Tankstellen in Rastatt tanken Sie ausschließlich zertifiziertes Bio-Erdgas.
Sie können Ihr Biomethan-Fahrzeug an zwei Tankstellen in Rastatt betanken:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt in Deutschland bereits seit dem 1. November 2020 und enthielt bisher Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sowie die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau. Die aktuelle Novelle weitet den Geltungsbereich des Gesetzes in der Wärmeversorgung von Gebäuden aus und nimmt zunehmend auch Bestandsgebäude in den Blick. Die Grundlage dafür sind die Einsparziele für Emissionen, die im Pariser Klimaabkommen festgelegt sind und zu dessen Einhaltung Deutschland völkerrechtlich verpflichtet ist.
Mit dem novellierten GEG will die Regierung den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen forcieren, Modernisierungsanreize schaffen und damit die hohen CO2-Emissionen im Gebäudesektor senken. Kern des Gesetzes ist, dass beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden sollen. Dafür gibt es verschiedene Erfüllungsoptionen. Das kann der Anschluss an ein Wärmenetz sein. Für Gebäudebesitzer ist es daher sinnvoll zu wissen, wo in einer Stadt ein Fernwärmeausbau geplant ist und wo nicht. Hier finden Sie den aktuellen Stand des Fernwärmenetzausbaus in Rastatt. So wissen sie, ob sie andere Heizlösungen finden müssen, die praktikabel sind, gut funktionieren und die sie sich leisten können. Das wird durch einen kommunalen Wärmeplan möglich.
Wir erweitern kontinuierlich unser Wärmenetz in Rastatt. Die Arbeiten erfolgen in mehreren Bauabschnitten, die teilweise örtlich voneinander getrennt liegen. Wo genau wir aktuell Leitungen für das Fernwärmenetz verlegen erfahren Sie hier.
Noch nicht die richtige Antwort dabei gewesen?
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